Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Bedingungen für Vereine, die Vereinsplatz nutzen — mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO als Anlage. Wer seinen Verein registriert, schließt beides ab.

Stand 29. Oktober 2026

§ 1Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung von Vereinsplatz unter vereinsplatz.app durch Vereine. Anbieter ist Eye Catcher Studios, Inhaber Paul Rinninger, Carl-Orff-Ring 189, 87616 Marktoberdorf („wir“).
  2. Vertragspartner ist der Verein, der sich registriert („Verein“). Vereinsplatz richtet sich an Vereine und vergleichbare Organisationen, nicht an Verbraucher.
  3. Wer einen Verein registriert oder für ihn diesen Bedingungen zustimmt, versichert, dazu berechtigt zu sein.
  4. Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

§ 2Leistungen von Vereinsplatz

  1. Vereinsplatz ist eine Web-App für die Vereinsorganisation, u. a. mit Platzbuchung, Wettbewerben und Ranglisten, Schleifchenturnieren, Vereinsnetz und Nachrichten, Aushängen, Arbeitseinsatz und Abrechnungen. Den Umfang beschreibt die jeweils aktuelle Startseite.
  2. Die App läuft im Browser; eine Installation aus einem App-Store ist nicht nötig.
  3. Wir entwickeln Vereinsplatz laufend weiter. Funktionen können sich dabei ändern, hinzukommen oder entfallen, soweit das für den Verein zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigen wir rechtzeitig an.

§ 3Registrierung und Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verein die Registrierung absendet und dabei diesen AGB samt Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) zustimmt. Wir speichern, welcher Fassung wann zugestimmt wurde.
  2. Der Verein macht bei der Registrierung wahre Angaben und hält sie aktuell.
  3. Wir dürfen eine Registrierung ablehnen oder einen Verein sperren, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen, etwa bei falschen Angaben oder Verstößen gegen § 5 und § 6.

§ 4Beta und Entgelt

  1. Während der Beta-Phase ist Vereinsplatz kostenlos.
  2. Führen wir kostenpflichtige Tarife ein, kündigen wir das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Ein Wechsel in einen kostenpflichtigen Tarif erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vereins — ohne sie läuft nichts automatisch weiter, und der Verein kann zum Ende der kostenlosen Nutzung kündigen.

§ 5Pflichten des Vereins

  1. Der Verein nutzt Vereinsplatz nur im Rahmen der Gesetze. Er stellt sicher, dass er die Daten seiner Mitglieder, Gäste und sonstigen Personen in Vereinsplatz verarbeiten darf, und informiert sie über die Verarbeitung (etwa in seiner Datenschutzerklärung oder Satzung).
  2. Für Kinder und Jugendliche stellt der Verein sicher, dass erforderliche Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen.
  3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (etwa Gesundheitsdaten) gehören nicht in Freitextfelder wie Notizen oder Nachrichten.
  4. Der Verein entscheidet, welche Inhalte öffentlich sichtbar sind (öffentliche Wettbewerbe, Live-Links), und trägt dafür die Verantwortung.
  5. Der Verein vergibt Rollen und Rechte sorgfältig, hält Zugangsdaten geheim und meldet uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
  6. Für Inhalte, die der Verein oder seine Mitglieder einstellen, ist der Verein verantwortlich. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten oder einer rechtswidrigen Nutzung durch ihn oder seine Mitglieder beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.

§ 6Nutzung durch Mitglieder

  1. Mitglieder nutzen Vereinsplatz über den Zugang, den ihr Verein einrichtet oder freigibt, und im Umfang der Rolle, die der Verein ihnen gibt.
  2. Für alle Nutzer gilt: kein Angriff auf die Technik, kein Ausspähen fremder Daten, keine automatisierten Massenabfragen, keine beleidigenden, belästigenden oder rechtswidrigen Inhalte, keine Werbung oder Spam über die Nachrichtenfunktionen.
  3. Bei Verstößen dürfen wir einzelne Zugänge vorübergehend oder dauerhaft sperren; den Verein informieren wir darüber.

§ 7Verfügbarkeit und Datensicherung

  1. Wir bemühen uns um einen störungsfreien Betrieb rund um die Uhr. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir in der kostenlosen Beta-Phase nicht. Wartungsarbeiten legen wir möglichst in nutzungsarme Zeiten.
  2. Wir sichern die Daten jede Nacht und bewahren die Sicherungen bis zu fünf Wochen auf.
  3. Auf Wunsch stellen wir dem Verein eine Kopie seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.

§ 8Inhalte und Nutzungsrechte

  1. Die Inhalte des Vereins und seiner Mitglieder bleiben deren Eigentum. Der Verein räumt uns nur die Rechte ein, die wir brauchen, um sie zu speichern, zu sichern und in Vereinsplatz anzuzeigen.
  2. Vereinsplatz selbst — Software, Gestaltung, Texte, Marke — bleibt bei uns bzw. den Rechteinhabern. Der Verein erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Vereinsplatz bestimmungsgemäß zu nutzen.

§ 9Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Rahmen einer übernommenen Garantie.
  2. Solange Vereinsplatz unentgeltlich genutzt wird, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen. Wird Vereinsplatz entgeltlich genutzt, haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Für den Verlust von Daten haften wir — soweit nach Absatz 2 überhaupt — nur in Höhe des Aufwands, der bei einer Wiederherstellung aus unseren Sicherungen entstanden wäre.
  4. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 10Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Verein kann jederzeit ohne Frist kündigen — in den Vereinseinstellungen („Verein löschen“; die Daten werden dann sofort gelöscht), in Textform an info@eyecatcher-studios.de oder über das Kontaktformular.
  3. Wir können mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen § 5 oder § 6 vor.
  4. Nach Vertragsende löschen wir die Daten des Vereins innerhalb von 30 Tagen, aus den Sicherungen spätestens nach deren Ablauf (§ 7 Abs. 2). Vor der Löschung stellen wir auf Wunsch eine Kopie bereit.

§ 11Datenschutz

  1. Für die personenbezogenen Daten, die der Verein in Vereinsplatz verarbeitet, ist der Verein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; wir verarbeiten sie als Auftragsverarbeiter.
  2. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen in Anlage 2. Er ist Bestandteil dieser AGB; mit der Zustimmung zu den AGB wird er abgeschlossen.
  3. Wie wir Daten in eigener Verantwortung verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12Änderungen dieser Bedingungen

  1. Wir können diese AGB und ihre Anlagen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — etwa neue Funktionen, geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung — und der Verein dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder in der App an. Der Verein kann bis dahin widersprechen oder kündigen. Widerspricht er nicht und nutzt Vereinsplatz nach dem Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin.
  3. Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags, die den Schutz der Daten verringern würden, nehmen wir nur mit Zustimmung des Vereins vor.

§ 13Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Verein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Marktoberdorf.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage 1Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Verein als Verantwortlichem („Verein“) und Eye Catcher Studios, Paul Rinninger, Carl-Orff-Ring 189, 87616 Marktoberdorf, als Auftragsverarbeiter („wir“).

1. Gegenstand und Dauer

Wir stellen dem Verein Vereinsplatz bereit und verarbeiten dabei personenbezogene Daten in seinem Auftrag. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (AGB); Pflichten zur Löschung und Vertraulichkeit gelten darüber hinaus.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern, Ordnen, Anzeigen, Übermitteln an berechtigte Nutzer des Vereins, Sichern und Löschen von Daten zur Organisation des Vereinsbetriebs: Mitglieder- und Zugangsverwaltung, Platzbuchung, Wettbewerbe und Turniere, Kommunikation im Verein, Arbeitseinsatz und Abrechnung; dazu Benachrichtigungen per E-Mail, soweit eingerichtet.

3. Art der Daten

  • Stamm- und Kontaktdaten: Name, Anzeigename, E-Mail-Adresse, Anrede, Geburtsdatum, Geschlecht,
  • Vereinsdaten: Rolle, Ämter, Gruppen, Familienzuordnung, Spielstärke, Verfügbarkeit, Notizen,
  • Nutzungsdaten: Buchungen, Anmeldungen, Paarungen, Ergebnisse, Ranglisten, Nachrichten, Aushänge und Dateien,
  • Abrechnungsdaten: Arbeitsstunden, Sollstunden, Gastgebühren, Abrechnungsposten (keine Bankdaten),
  • Zugangsdaten: Passwort-Hash, Sitzungen, Anmeldezeitpunkte.

4. Betroffene Personen

Mitglieder des Vereins einschließlich Kindern und Jugendlichen, Familienangehörige, Funktionsträger, Gäste und Gastspieler sowie sonstige Personen, deren Daten der Verein einstellt.

5. Weisungen

Wir verarbeiten die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Vereins — das sind diese Vereinbarung, die AGB und die Einstellungen und Aktionen des Vereins in der App; weitere Weisungen erteilt der Verein in Textform. Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, sagen wir das dem Verein unverzüglich. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt, es sei denn, das Recht der EU oder Deutschlands verpflichtet uns dazu; dann informieren wir den Verein vorab, soweit das zulässig ist.

6. Vertraulichkeit

Alle Personen, die bei uns Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Zugriff hat nur, wer ihn für Betrieb, Wartung oder Unterstützung des Vereins braucht.

7. Sicherheit der Verarbeitung

Wir treffen die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind, und passen sie dem Stand der Technik an. Das Schutzniveau sinkt dabei nicht.

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Verein genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

UnternehmenLeistungOrt
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurServer und Rechenzentrum (Hosting)EU

Weitere oder andere Unterauftragsverarbeiter — etwa für den E-Mail-Versand — setzen wir nur ein, nachdem wir den Verein mindestens vier Wochen vorher in Textform oder in der App informiert haben. Der Verein kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; ist eine Einigung nicht möglich, kann er den Vertrag kündigen. Wir verpflichten jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten.

9. Ort der Verarbeitung

Die Daten werden ausschließlich in der EU bzw. im EWR verarbeitet. Eine Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Vereins und der Erfüllung der Art. 44 ff. DSGVO.

10. Unterstützung des Vereins

Wir unterstützen den Verein mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Wenden sich Betroffene direkt an uns, leiten wir die Anfrage unverzüglich an den Verein weiter.

11. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Wir melden dem Verein eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie uns bekannt geworden ist, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar, und unterstützen ihn bei Meldung und Benachrichtigung.

12. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende löschen wir alle Daten des Vereins innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht; in Sicherungen enthaltene Daten werden mit dem Ablauf der Sicherungen gelöscht (spätestens nach fünf Wochen). Auf Wunsch geben wir dem Verein vorher eine Kopie in einem gängigen Format heraus.

13. Nachweise und Kontrollen

Wir stellen dem Verein alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten nötig sind, und ermöglichen Überprüfungen durch den Verein oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer nach angemessener Vorankündigung.

14. Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den übrigen AGB geht diese Vereinbarung in Fragen des Datenschutzes vor. Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO.

Anlage 2Technische und organisatorische Maßnahmen

Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, Stand dieser Fassung.

Vertraulichkeit

  • Zutritt: Der Server steht in einem Rechenzentrum der IONOS SE mit Zutrittskontrolle; IONOS ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert.
  • Zugang: Administrativer Zugang nur verschlüsselt per SSH und nur für den Anbieter, Anmeldung als Administrator (root) gesperrt. Nutzerpasswörter nur als scrypt-Hash; Sitzungs- und Einladungsschlüssel nur als Hash; gestaffelte Sperre nach falschen Passwörtern; Begrenzung von Anmelde-, Registrierungs- und Linkversuchen je Adresse.
  • Zugriff: Rollen- und Ämtermodell je Verein (Inhaber, Verwaltung, Sportwart, Ämter, Mitglied); jede Route ist abgesichert, und der Server startet nicht, wenn eine Route ohne Prüfung bliebe.
  • Trennung: Jeder Verein ist logisch von allen anderen getrennt; jede Abfrage ist an den Verein der Sitzung gebunden.
  • Datensparsamkeit: IP-Adressen in Protokollen nur gekürzt, geheime Link-Bestandteile geschwärzt, keine Analyse- oder Werbedienste.

Integrität

  • Weitergabe: Alle Verbindungen über HTTPS (TLS); Sitzungs-Cookies nur über verschlüsselte Verbindungen, nicht per Skript lesbar, mit Schutz gegen seitenübergreifende Anfragen. Sicherungen werden verschlüsselt übertragen (SSH).
  • Eingabe: Ergebnismeldungen und Änderungen an Wettbewerben werden mit Urheber und Zeit protokolliert; doppelte Übermittlungen werden erkannt.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Nächtliche Sicherung der Datenbank auf dem Server und als Kopie auf einem verschlüsselten Datenträger des Anbieters in Deutschland; Sicherung vor jeder neuen Version.
  • Automatische Zustandsprüfung und Neustart des Dienstes; Rückspielen einer Sicherung per vorbereitetem Ablauf.

Überprüfung und Bewertung

  • Jede neue Version durchläuft vor der Auslieferung mehrere tausend automatisierte Prüfungen, darunter Berechtigungs- und Trennungstests.
  • Löschfristen werden automatisch durchgesetzt (Sitzungen, Kontaktanfragen, Absprachen, Sicherungen).